Allgemeines Strafrecht

Zum allgemeinen Strafrecht gehören ebenso Diebstahls- und Betäubungsmittel- delikte sowie Vermögensdelikte wie Betrug, Unterschlagung, Untreue, Urkundenfälschung als auch Gewaltdelikte von der einfachen Körperverletzung bis hin zum Mord.

Die Straftaten im Rahmen des Betäubungsmittelrechts steigen von Jahr zu Jahr an. Die Ungleichbehandlung zu Alkoholtaten ist für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar.
Der Verteidiger hat in der Regel eine große Einflussmöglichkeit im Verfahren für den Betäubungsmitteltäter. Insbesondere bei Konsumenten müssen die Weichen früh gestellt werden, damit nach einer Verurteilung z.B. eine Therapie gem. § 35 BTMG oder eine Entziehung im Rahmen des § 64 StGB angetreten werden kann.

Des Weiteren führen Verkehrsdelikte schnell ins Strafrecht z.B. bei Trunkenheitsfahrten, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder fahrlässiger Körperverletzung.

Das Jugendstrafrecht ist eine besondere Sparte, das viel Einfühlungsvermögen vom Anwalt erfordert.
Ab dem 14. vollendeten Lebensjahr besteht in Deutschland Strafmündigkeit und es gilt das Jugendstrafrecht. Zwischen dem 18.-21. Lebensjahr hängt es bei Heranwachsenden von verschiedenen Faktoren ab, ob Jugend– oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung gelangt. Der Verteidiger sollte zu einem frühen Zeitpunkt eingeschaltet werden und wird in der Regel mit den Eltern und dem Beschuldigten zusammen die richtige Verteidigung vereinbaren. Ebenso wird man versuchen, mit der Jugendgerichtshilfe zu kooperieren.
Gerade im Jugendrecht wird man versuchen die Ursachen der Tat offen zu legen, da weniger die Strafe als die Resozialisierung im Fokus stehen. Auch hier hat der Verteidiger erhebliche Möglichkeiten der Einflussnahme.

Es gibt wohl kaum ein anderes Betätigungsfeld des Rechtsanwaltes, das so stark vom Vertrauen des Mandanten gegenüber seinem Verteidiger geprägt ist, wie im Strafrecht generell.

Es gilt dem Mandanten den richtigen Rat zu geben und nach Möglichkeit Prozesse zu vermeiden. Kommt es zu einem Strafprozess, muss der Verteidiger diesen aktiv und vorausschauend bestreiten. Nur so ist der im Vorfeld beabsichtigte Erfolg auch zu erzielen.

Nicht umsonst habe ich den Satz geprägt:

"Wenn die Mandanten zu mir kommen, haben sie Kopfschmerzen, wenn Sie gehen habe ich sie!"

Image