Betäubungsmittelrecht

Die Straftaten im Rahmen des Betäubungsmittelrechts steigen von Jahr zu Jahr an. Die Ungleichbehandlung zu Alkoholtaten ist für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar.
Der Verteidiger hat in der Regel eine große Einflussmöglichkeit im Verfahren für den Betäubungsmitteltäter. Insbesondere bei Konsumenten müssen die Weichen früh gestellt werden, damit nach einer Verurteilung z.B. eine Therapie gem. § 35 BTMG oder eine Entziehung im Rahmen des § 64 StGB angetreten werden kann.

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