Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist eine besondere Sparte, das viel Einfühlungsvermögen vom Anwalt erfordert.
Ab dem 14. vollendeten Lebensjahr besteht in Deutschland Strafmündigkeit und es gilt das Jugendstrafrecht. Zwischen dem 18.-21. Lebensjahr hängt es bei Heranwachsenden von verschiedenen Faktoren ab, ob Jugend– oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung gelangt. Der Verteidiger sollte zu einem frühen Zeitpunkt eingeschaltet werden und wird in der Regel mit den Eltern und dem Beschuldigten zusammen die richtige Verteidigung vereinbaren. Ebenso wird man versuchen, mit der Jugendgerichtshilfe zu kooperieren.
Gerade im Jugendrecht wird man versuchen die Ursachen der Tat offen zu legen, da weniger die Strafe als die Resozialisierung im Fokus stehen. Auch hier hat der Verteidiger erhebliche Möglichkeiten der Einflussnahme.

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